Neue EU-Vorgaben für die Energieeffizienz von Gebäuden: Sanierungspflicht für Privathäuser vom Tisch, aber strengere Anforderungen auf dem Weg

Die Europäische Union hat im Zuge der Reform der Gebäuderichtlinie (EPBD) am 7. Dezember 2023 neue Vorgaben zur Energieeffizienz von Immobilien beschlossen, um bis 2050 klimaneutral zu werden. Die Reform sieht strengere Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden vor, insbesondere bei Wohngebäuden.

Hier sind die wichtigsten Punkte und Entwicklungen:

1. Strengere Anforderungen für Energieeffizienz in Wohngebäuden:

Die Reform der EPBD legt fest, dass der Energieverbrauch in Wohngebäuden bis 2030 im Schnitt um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent sinken soll. Dies dient dem übergeordneten Ziel, den gesamten Gebäudebestand bis 2050 klimaneutral zu gestalten.

2. Sanierungspflicht für Privathäuser nicht umgesetzt:

Ursprüngliche Pläne des EU-Parlaments sahen eine Sanierungspflicht für besonders schlecht gedämmte private Wohngebäude vor. Allerdings wurde diese Pflicht nach langen Verhandlungen und Bedenken von Eigentümerverbänden vom Tisch genommen. Dieser Kompromiss bedeutet, dass jedes Land selbst entscheidet, wie es die Vorgaben umsetzt, ohne verpflichtende Standards oder Zeitregeln.

3. Quartiersansatz statt Zwangssanierung:

Die Bundesregierung und verschiedene Verbände hatten Bedenken hinsichtlich einer Sanierungspflicht für einzelne Wohnhäuser geäußert. Die Einigung orientiert sich nun an einem Quartiersansatz, der nicht einzelne Hausbesitzer überfordert, sondern eine ganzheitliche Betrachtung von Quartieren ermöglicht.

4. Zeitrahmen für klimaneutrale Neubauten und Heizungsumstellung:

Ab dem Jahr 2030 sollen alle Neubauten klimaneutral sein, und bis 2040 sollen Heizungen mit fossilen Brennstoffen auslaufen. Bereits ab 2025 wird der Einbau von Gas- oder Ölheizungen nicht mehr finanziell gefördert, während der Einbau von Hybridlösungen, die erneuerbare Energiequellen integrieren, Anreize erhalten kann.

5. Öffentliche Gebäude unterliegen schnelleren Sanierungspflichten:

Für öffentliche Gebäude gilt bereits ab 2028 eine Sanierungspflicht, wodurch Behördengebäude, Krankenhäuser, Feuerwehren und Schulen schneller auf energetisch effiziente Standards umgestellt werden müssen.

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Ausblick und offene Fragen:

Die Reform der EPBD ist Teil des „Fit for 55“-Pakets, das darauf abzielt, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken. Die genaue Umsetzung, insbesondere die finanzielle Unterstützung und mögliche Sanktionen für Gebäudeeigentümer, die Ziele nicht erreichen, werden auf nationaler Ebene diskutiert und festgelegt.

Insgesamt bietet die Reform einen Weg, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und den Übergang zu erneuerbaren Energien zu fördern, ohne private Hausbesitzer unverhältnismäßig zu belasten. Die Herausforderung besteht nun darin, die Ziele effektiv und gerecht umzusetzen, um einen nachhaltigen Beitrag zur Klimaneutralität der EU bis 2050 zu leisten.

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