Gebäudeenergiegesetz 2023: Was bedeutet es für Immobilieneigentümer?

Die Bundesregierung hat ehrgeizige Ziele für die Klimaneutralität im Jahr 2045 gesteckt, und das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) von 2023 spielt eine entscheidende Rolle auf dem Weg dorthin. Insbesondere das Kommunale Wärmeplanungsgesetz, auch als Wärmeplanungsgesetz bekannt, wird einen wichtigen Einfluss auf die Energieeffizienz von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Energien haben. In diesem Blogbeitrag werden wir einen genaueren Blick darauf werfen, welche Anforderungen dieses Gesetz in Bezug auf Immobilieneigentümer mit sich bringt.

Abstimmung zum Gesetzentwurf im Bundestag

Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes wurde am 8. September 2023 im Bundestag verabschiedet . Zuvor war eine Abstimmung vor der parlamentarischen Sommerpause gescheitert, da der Gesetzentwurf nicht früh genug vorlag. Es ist jedoch zu beachten, dass die Ampel-Koalition sich gegen eine Sondersitzung innerhalb der Sommerpause entschieden hat.

Wie sieht das neue Gebäudeenergiegesetz aus?

Nach langen Verhandlungen hat die Ampel-Koalition Eckpunkte für das Gesetz festgelegt, die ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten sollen. Ein zentrales Merkmal des Gesetzes ist die Anforderung, dass ab 2024 mindestens 65 Prozent der neu installierten Heizungen erneuerbare Energien nutzen müssen. Das Gesetz fördert außerdem den Ausbau von Fernwärme und verpflichtet Kommunen zur Erstellung von Wärmeplänen.

Was bedeutet das neue Gebäudeenergiegesetz für Neubauten?

Für Neubauten in Neubaugebieten gibt es bereits ab 2024 strenge Anforderungen. Diese müssen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Außerhalb von Neubaugebieten dürfen Gasheizungen unter der Bedingung eingebaut werden, dass sie auf Wasserstoff oder Biomassegas umgestellt werden können. Ein klimaneutrales Gasnetz kann diese Anforderungen jedoch unter bestimmten Umständen umgehen.

Wann gilt das neue Gebäudeenergiegesetz für Bestandsgebäude?

Für Bestandsgebäude gibt es eine schrittweise Einführung der Gesetzesänderungen. Die Anwendung hängt von der Erstellung eines kommunalen Wärmeplans ab, der eine klimaneutrale Wärmeversorgung beinhalten muss. Kleinere Gemeinden erhalten mehr Zeit für die Planung. Bis zur Vorlage eines Wärmeplans können verschiedene Heizungstypen genutzt werden, darunter Wärmepumpen, Solarthermie, Stromdirektheizungen, Ölheizungen zur Unterstützung von Wärmepumpen sowie Holzkamine und Pelletheizungen.

Übergangsfristen zur Umrüstung

Im Falle von defekten Heizungen in Bestandsgebäuden können diese zunächst repariert und weiterbetrieben werden. Wenn eine Ersetzung erforderlich ist, haben Hauseigentümer in der Regel 5 Jahre Zeit zur Umrüstung, mit Ausnahmen bedingt durch die kommunale Wärmeplanung. Mehrfamilienhäuser haben bis zu 10 Jahre Zeit. Sozialhilfeempfänger und Fälle, in denen die Umrüstung keinen Sinn ergibt, werden Ausnahmeregelungen gewährt.

Förderungen für neue Heizungen

Das Gesetz sieht staatliche Förderungen aus dem Klima- und Transformationsfonds vor. Die Förderung für den Heizungstausch kann bis zu 70 Prozent der Kosten betragen, abhängig von Einkommen und Zeitpunkt der Umrüstung. Damit werden die Hauseigentümer bei der Investition in klimafreundliche Heizungen unterstützt.

Auswirkungen auf Vermieter und Mieter

Vermieter erhalten Anreize, ihre Heizungen umweltfreundlich umzurüsten, und können Modernisierungsumlagen bis zu 10 Prozent erheben. Die Kappungsgrenzen für Mieterhöhungen werden gesenkt, was Mieter entlastet. Wenn Vermieter Förderungen in Anspruch nehmen, müssen sie diese in vollem Umfang an die Mieter weitergeben, was zu geringeren Mieterhöhungen führt.

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Fazit

Das neue Gebäudeenergiegesetz bringt also eine Vielzahl von Änderungen mit sich, die Immobilieneigentümer, Vermieter und Mieter gleichermaßen betreffen. Es ist wichtig, sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zu planen. Dies kann nicht nur zur Erreichung der Klimaziele beitragen, sondern auch langfristig Energiekosten senken und den Wohnkomfort erhöhen.

Die Fördermöglichkeiten für Heizungen, die zu 65 Prozent durch erneuerbare Energien betrieben werden, sind vielfältig und sollen die Eigentümer bei der Umstellung auf umweltfreundliche Heizsysteme unterstützen. Die Förderung setzt sich aus verschiedenen Stufen zusammen:

30 Prozent der Kosten werden für alle gefördert, unabhängig von ihrem Einkommen.

Eigentümer mit einem Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro erhalten zusätzliche 30 Prozent Förderung.

Wenn Eigentümer bis 2028 ihre Heizung umrüsten, stehen ihnen 20 Prozent Förderung zu.

Die finanzielle Unterstützung in Verbindung mit den neuen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes bietet eine attraktive Möglichkeit für Hausbesitzer, in effiziente und umweltfreundliche Heizungssysteme zu investieren und dabei von den Vorteilen niedrigerer Energiekosten zu profitieren. Es ist ratsam, die genauen Voraussetzungen und Antragsverfahren für diese Förderungen zu prüfen, um die bestmöglichen finanziellen Anreize zu nutzen.

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